Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland, ihre Webseiten bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass die Seiten für Menschen mit Behinderungen auf Basis der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Stufe AA zugänglich sein müssen.
Derzeit erfüllen rund 90 Prozent der Websites diese Anforderungen nicht. Dadurch werden nicht nur potenzielle Einnahmen von rund 2,3 Billionen Euro in der EU gefährdet, sondern es kann auch zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Im schlimmsten Fall könnten Behörden Websites sperren, die die Anforderungen nicht erfüllen.
Unternehmen wie die Deutsche Bahn oder die Otto Group arbeiten bereits daran, ihre Websites entsprechend anzupassen. Da diese Änderungen technisch oft schwierig und aufwendig sind, ist es wichtig, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Die Experten von Proofpoint warnen vor einer neuen Cyberangriffsmethode, bei der gefälschte Popups Nutzer dazu bringen, schädlichen PowerShell-Code zu kopieren und auszuführen. Die Angriffe, die oft als legitime Fehlermeldungen getarnt sind, führen zur Installation verschiedener Schadprogramme, darunter die Malware-Loader Darkgate und Matanbuchus sowie das missbrauchte Fernwartungstool NetSupport. Der Initial Access Broker "TA571" und das JavaScript-Framework ClearFake nutzen diese Technik, die von Antivirenprogrammen nur schwer zu erkennen ist. Unternehmen sollten verdächtige Aktivitäten umgehend der IT-Sicherheit melden.
Ein kritischer PHP-Fehler (CVE-2024-4577) wird derzeit für Ransomware-Angriffe auf Windows-Servern ausgenutzt. Die Ransomware "TellYouThePass" nutzt diesen Fehler, um Schadcode nachzuladen und Serverdateien zu verschlüsseln. Bei der Schwachstelle handelt es sich um eine neue Version eines alten Programmierfehlers (CVE-2012-1823). Durch geschickte Kodierungstricks können Angreifer eigenen Code auf Systemen ausführen. Die CISA empfiehlt Administratoren dringend, ihre PHP-Versionen auf 8.1.29, 8.2.20 oder 8.3.8 zu aktualisieren, um diese Schwachstelle zu beheben.
Die E-Rechnungspflicht wurde im März 2024 durch das Wachstumschancengesetz für den inländischen B2B-Bereich festgelegt. Aus diesem Anlass laden wir Sie zu den10. Entwicklertagen der ZUGFeRD Community am 26. und 27.09.2024 in Bielefeldein. Im Fokus der diesjährigen Entwicklertage stehen die neuesten Entwicklungen rund um die Standardformate ZUGFeRD und XRechnung sowie die geplante Einführung einer Empfangspflicht für elektronische Rechnungenab dem 01.01.2025. Die Veranstaltung bietet Gelegenheit zum Austausch mit Experten und Entwicklern aus den Bereichen E-Rechnung und E-Business.
Die elektronische Rechnung gewinnt durch die europäischen Entwicklungen und die geplante Einführung eines elektronischen Umsatzsteuermeldesystems in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Das "Forum elektronische Rechnung Deutschland" (FeRD) hat vor zehn Jahren mit dem ZUGFeRD-Standard (“Zentraler User Guide des Forum elektronische Rechnung Deutschland”) ein einheitliches Datenformat entwickelt und veröffentlicht und stellt nun sein Wissen und seine Erfahrung zur Verfügung.
Die E-Rechnung wird zur Pflicht In Deutschland sind elektronische Rechnungen bereits Pflicht, wenn Unternehmen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber stellen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Die entsprechenden umsatzsteuerlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 beschlossen. Spätestens ab Januar 2026 müssen Unternehmen auch in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu erstellen und zu versenden.