Fehlende Barrierefreiheit von Webseiten
von B3 IT (Kommentare: 0)
Tausenden Unternehmen droht Abschaltung ihrer Websites
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland, ihre Webseiten bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass die Seiten für Menschen mit Behinderungen auf Basis der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Stufe AA zugänglich sein müssen.
Derzeit erfüllen rund 90 Prozent der Websites diese Anforderungen nicht. Dadurch werden nicht nur potenzielle Einnahmen von rund 2,3 Billionen Euro in der EU gefährdet, sondern es kann auch zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Im schlimmsten Fall könnten Behörden Websites sperren, die die Anforderungen nicht erfüllen.
Unternehmen wie die Deutsche Bahn oder die Otto Group arbeiten bereits daran, ihre Websites entsprechend anzupassen. Da diese Änderungen technisch oft schwierig und aufwendig sind, ist es wichtig, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.