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Instant Payment Verordnung 2024

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Die Instant Payments-Verordnung 2024/886 verpflichtet alle Zahlungsdienstleister in der EU, Echtzeitüberweisungen anzubieten, was erhebliche Veränderungen für Banken und Zahlungsdienstleister mit sich bringt.

Zu den wichtigsten Aspekten zählen die verpflichtende Unterstützung von Instant Payments, die Einführung der Verification of Payee zur Vermeidung von Fehlüberweisungen, umfangreiche Meldepflichten, Änderungen bei Embargoprüfungen, das Preisgleichheitsgebot und die Festlegung von maximalen Überweisungsbeträgen. Die Banken müssen ihre Systeme an die tägliche Aktualisierung der EU-Sanktionslisten und schnelle Reaktionszeiten bei Problemen anpassen. Die Verordnung verlangt auch eine benutzerfreundliche Schnittstelle zur Verwaltung der Überweisungslimits und schnelle Rückerstattungen bei nicht erfolgten Zahlungen.

Besondere Herausforderungen ergeben sich aus der kurzen Umsetzungsfrist und der notwendigen Anpassung bestehender Systeme.
Auch Nicht-Euro-Länder und E-Geld-Institute sind von der Verordnung betroffen.

https://www.gft.com/de

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Sicherheitslücke an US-Flughäfen

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Sicherheitsforscher in den USA haben eine Schwachstelle im FlyCASS-Sicherheitssystem mittels SQL-Injection ausgenutzt, um sich Zugang zu Sicherheitsbereichen wie dem Cockpit von Flugzeugen zu verschaffen. Über die FlyCASS-Website konnten sie das TSA-Zugangssystem Known Crewmember (KCM) manipulieren. So konnten sie die Daten von Flugzeugbesatzungen einsehen und neue Benutzer hinzufügen. Die Forscher meldeten sich sogar als Administrator einer Fluggesellschaft an, um erweiterte Zugriffsrechte zu erhalten.
Die Sicherheitslücke wurde inzwischen geschlossen, nachdem die Forscher die US-Heimatschutzbehörde informiert hatten.

https://www.heise.de/news

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Gefahr gezielter Cyberangriffe

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Eine kritische Sicherheitslücke in Windows ermöglicht es Angreifern, mithilfe speziell gestalteter IPv6-Pakete Schadcode aus der Ferne auszuführen. Microsoft hat am 13. August Patches veröffentlicht, um diese gefährliche Schwachstelle zu beheben, die ohne jegliche Nutzerinteraktion ausgenutzt werden kann. Dennoch hat der Sicherheitsforscher Ynwarcs kürzlich einen Proof-of-Concept-Code für die Lücke auf GitHub veröffentlicht, was die Gefahr gezielter Cyberangriffe deutlich erhöht.

Diese Schwachstelle wurde ursprünglich von Wei, einem Forscher des chinesischen Unternehmens Cyber Kunlun, entdeckt und trägt die Kennung CVE-2024-38063. Wei hat sich dazu entschieden, keine weiteren Details zu der Lücke preiszugeben, um das Risiko zu minimieren.

Durch die Veröffentlichung des Exploit-Codes könnte es bald zu gezielten Cyberangriffen kommen. Nutzer sollten daher ihre Windows-Systeme umgehend aktualisieren, um sich zu schützen. Patches stehen für Windows 10, Windows 11 und verschiedene Versionen von Windows Server zur Verfügung.

www.golem/news

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Vorsicht Abofalle

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Die City Guide LLC aus Wyoming verschickt derzeit eine Vielzahl von irreführenden Formularen an deutsche Händler, Freiberufler und Selbständige mit der Aufforderung, sich gegen ein Entgelt in einen vermeintlichen Branchenführer einzutragen. Die Formulare sind so gestaltet, dass sie wie eine einfache Datenüberprüfung aussehen. So können die versteckten Vertragsbedingungen leicht übersehen werden. Wer das Formular unterschreibt, geht unwissentlich einen Vertrag über 960 Euro pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren ein.

Die City Guide LLC hat ihren Sitz in Wyoming, USA, wo es besonders einfach ist, eine LLC (Limited Liability Company) zu gründen, da es kein öffentlich zugängliches Handelsregister mit Angaben zu Geschäftsführern und Gesellschaftern wie in Deutschland gibt.

Betroffene sollten solche Schreiben ignorieren und keinesfalls unterschreiben, um nicht in die Abofalle zu geraten.

www.anwalt.de/rechtstipps

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Fehlende Barrierefreiheit von Webseiten

Von B3 IT, (Kommentare: 0)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland, ihre Webseiten bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass die Seiten für Menschen mit Behinderungen auf Basis der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Stufe AA zugänglich sein müssen.

Derzeit erfüllen rund 90 Prozent der Websites diese Anforderungen nicht. Dadurch werden nicht nur potenzielle Einnahmen von rund 2,3 Billionen Euro in der EU gefährdet, sondern es kann auch zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Im schlimmsten Fall könnten Behörden Websites sperren, die die Anforderungen nicht erfüllen.

Unternehmen wie die Deutsche Bahn oder die Otto Group arbeiten bereits daran, ihre Websites entsprechend anzupassen. Da diese Änderungen technisch oft schwierig und aufwendig sind, ist es wichtig, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

www.handelsblatt.com

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