Instant Payment Verordnung 2024

von B3 IT (Kommentare: 0)

Neue Herausforderungen für Zahlungsdienstleister in der EU

Die Instant Payments-Verordnung 2024/886 verpflichtet alle Zahlungsdienstleister in der EU, Echtzeitüberweisungen anzubieten, was erhebliche Veränderungen für Banken und Zahlungsdienstleister mit sich bringt.

Zu den wichtigsten Aspekten zählen die verpflichtende Unterstützung von Instant Payments, die Einführung der Verification of Payee zur Vermeidung von Fehlüberweisungen, umfangreiche Meldepflichten, Änderungen bei Embargoprüfungen, das Preisgleichheitsgebot und die Festlegung von maximalen Überweisungsbeträgen. Die Banken müssen ihre Systeme an die tägliche Aktualisierung der EU-Sanktionslisten und schnelle Reaktionszeiten bei Problemen anpassen. Die Verordnung verlangt auch eine benutzerfreundliche Schnittstelle zur Verwaltung der Überweisungslimits und schnelle Rückerstattungen bei nicht erfolgten Zahlungen.

Besondere Herausforderungen ergeben sich aus der kurzen Umsetzungsfrist und der notwendigen Anpassung bestehender Systeme.
Auch Nicht-Euro-Länder und E-Geld-Institute sind von der Verordnung betroffen.

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