Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt Mitte 2025 in Kraft.

von Annett (Kommentare: 0)

Barrierefreiheit für Webseiten verpflichtend.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28.06.2025 in Kraft und betrifft Websites, Apps, Produkte und Dienstleistungen. Es gilt also für Online-Shops und E-Commerce-Anbieter Wenn man den Begriff Dienstleistungen weiter fasst, können auch Webseiten mit Terminbuchungsmöglichkeiten oder Kontaktformularen betroffen sein.

Ab dem 28.06.2025 müssen alle neu veröffentlichten oder geänderten Websites von Unternehmen in der EU, die mehr als 10 Beschäftigte oder einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von mehr als 2 Mio. € haben, die Anforderungen des BFSG einhalten.

Mit dem BFSG müssen die betroffenen Webseiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen, die ähnlich wie das Impressum oder die Datenschutzerklärung durch einen entsprechenden Text im Footer der Seite platziert werden kann. Bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsstandards erhalten Unternehmen eine Aufforderung zur Anpassung. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Nutzer und Verbraucher können die Behörden über Verstöße informieren, was ebenfalls zu Abmahnungen und Klagen führt.


Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Gesetzliche Grundlagen und Pflichten für barrierefreie Websites

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