Abmahnungen wegen Google Fonts.

von B3 IT (Kommentare: 0)

Prüfen Sie jetzt die Einbindung von Google Fonts auf Ihrer Website!

Die aktuelle Abmahnwelle stützt sich auf das Urteil vom Landgericht München vom Januar 2022. Darin wurde festgestellt, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts ein Verstoß gegen den Datenschutz darstellt, wenn der Seitenbesucher vorher keine Einwilligung gegeben hat.

Wir als B3 IT prüfen die Website unserer Kunden und binden Google Fonts und ggf. weitere Ressourcen lokal ein.

Es gibt die Möglichkeit, selbst zu überprüfen, ob Google Fonts auf der eigenen Website ordnungsgemäß eingebunden sind.
Mit Hilfe des Google Fonts Scanners, kann man überprüfen, ob die Google Fonts remote oder lokal eingebunden sind.

www.e-recht24.de/google-fonts-scanner

 

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